Monika Griefahn, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D.

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Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete (1998 bis Oktober 2009)

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    16.10.2006

    Medienvielfalt sicherstellen und vorherrschende Meinungsmacht verhindern

    Expertengespräch zum Thema „Crossmediale Medienkonzentration“


    Anlässlich eines Expertengespräches zum Thema „Crossmediale Medienkonzentration“ erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn, MdB, und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss, MdB, sowie der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Marc Jan Eumann, MdL:

    Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Wir wollen in Deutschland eine wettbewerbsfähige Medienbranche, halten dabei aber eine uneingeschränkte Verbreitung von Informationen und Nachrichten für unverzichtbar. Für Meinungs- und Pressefreiheit ist die Vielfalt von Medien und Kommunikationswegen eine wesentliche Voraussetzung, deren Erhalt wir auch in der sich verändernden Medienlandschaft sichern müssen.

    Die Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag und die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand führten heute ein Expertengespräch durch, um die Fragen der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht, die Notwendigkeit einer Modernisierung des Medienkonzentrationsrechtes und den hierzu bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bund und Ländern ausführlich erörtern und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Es waren Experten aus Medienrecht, Medienwirtschaft und Medienwissenschaft wie auch aus den Aufsichtsbehörden im Medienbereich geladen. Einigkeit konnte dahingehend erzielt werden, dass es die zentrale Aufgabe einer verantwortungsbewussten Medienpolitik ist, die Medienvielfalt auch im digitalen Zeitalter und bei weltweiter Vernetzung sicherzustellen und vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern.

    Deutlich wurde auch: Die Zeit für eine neue Medienordnung ist reif. Unterschiedlich bewertet wurde die Fragestellung, inwieweit das geltende Medienkonzentrationsrecht geeignet ist, die zunehmende crossmediale bzw. vertikale Konzentrationsentwicklung aufgrund seiner strikten Unterscheidung zwischen Kartellrecht auf der einen und der rundfunkrechtlichen Vielfaltsicherung (lediglich für den kommerziellen Rundfunk) auf der anderen Seite angemessen zu erfassen. Diskutiert wurden Lösungsansätze zur Modernisierung des Medienkonzentrationsrechtes, mit denen sowohl die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft und die wirksame Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sichergestellt werden kann und die den Medienunternehmen angesichts der tiefgreifenden strukturellen Veränderungen zugleich die Möglichkeit bieten, ihre wirtschaftliche Basis zu sichern und im Wettbewerb auch mit anderen Medien zu bestehen.

    Mit dem heute durchgeführten Expertengespräch wollen wir einen politischen Diskussionsprozess initiieren, um möglichst schnell zu einer Verbesserung des Medienkonzentrationsrechtes zu kommen. Ziel muss es sein, dem Ausgleich zwischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden und zugleich Bausteine einer neuen Medienordnung zu identifizieren. Dies ist im Interesse der Meinungsvielfalt in Deutschland und einer international wettbewerbsfähigen Medienbranche. Aus aktuellem Anlass wurde auch die Beteiligung ausländischer Unternehmen und Investoren diskutiert. Hierzu erklären wir: Ausländische Investoren sind in Deutschland natürlich willkommen, aber es muss Beteiligungsobergrenzen für den Medienbereich geben.

    Entscheidend für die politische Bewertung von Crossmedialen Konzentrationsprozessen ist verlässliches und neutrales Datenmaterial. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, den Medien- und Kommunikationsbericht endlich vorzulegen und für Deutschland eine kontinuierliche Medienstatistik auf den Weg zu bringen.